23.03.2023 - 3.10 Durchführung des Projekts "Stadt der Kinder" du...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schroeder erläutert den Änderungsantrag (s. TOP 3.10.1). Das Projekt sei eine wichtige Veranstaltung für Kinder, um Demokratie zu erleben. Seitens des Kreises seien viele Gespräche mit dem Träger über die Abrechnung erforderlich gewesen. Aus diesem Grund plädiere seine Fraktion dafür, dass der Kreis das Defizit künftig übernehmen soll. Er schlägt vor, dass die Verwaltung eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet.
Herr Kowitz bemängelt, dass der Antrag nicht bereits im Jugendhilfeausschuss gestellt worden sei. Es handele sich um eine grundsätzliche Entscheidung, die dort hätte diskutiert werden müssen. Frau Lessing möchte wissen, ob der Antrag den bisherigen Beschlusstext ersetzen solle oder diesen ergänze. Herr Schroeder teilt mit, dass der Beschlusstext um den Antragstext ergänzt werden solle.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Grundlage des Antrages des Kreisjugendringes Segeberg e. V. vom 07.03.2023 und der darin dargelegten Kostensteigerungen das Projekt Stadt der Kinder im Jahr 2023 mit bis zu 3.300 EUR mehr (d. h. maximal mit 39.300 EUR gesamt) zu fördern, sofern das Defizit nicht durch Spenden oder andere Einnahmen gedeckt werden kann. Die zwischenzeitlich bereits eingeworbenen Spenden in Höhe von 4.000 € werden zur Kenntnis genommen. Die Mehrausgaben können verwaltungsintern durch Mehreinnahmen im entsprechenden Teilplan gedeckt werden.
Die Verwaltung wird berechtigt, zu den Fragen der Personalkostenabrechnung für die Projektleitung und zum Abrechnungszeitrum nach Klärung von Einzelheiten mit dem Kreisjugendring einmalig für das Jahr 2023 Sonderregelungen zu treffen.
Aufgrund der hohen Bedeutung, die der Kreistag dieser Veranstaltung für die politische Bildung von Kindern und Jugendlichen beimisst, wird die Verwaltung beauftragt, eine neue Finanzierungsregelung zu erarbeiten.
Zielsetzung soll es sein, ab 2024 die Kosten durch den Kreis zu übernehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,1 kB
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2
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307 kB
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3
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(wie Dokument)
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310,3 kB
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