28.02.2023 - 3.6 Strukturvertrag soziale Hilfen - Förderperiode ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Rahmenstrukturvertrag soziale Hilfen werden ab 01.01.2023 wie folgt vergeben:
Die Begegnungsstättenverträge werden im gemeinsamen Einvernehmen aufgelöst und die 150.000,00 €, die im Haushalt 2023 bereit gestellt wurden, werden auf 95.604,80 € reduziert.
Der Kreis Segeberg beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahmen im Strukturvertrag – Begegnungsstätten in Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt, sowie dem Peerprojekt und der Fachstelle Glückspiel i.H.v. 37.604,80, aus dem Strukturvertrag werden 311.895,20 € entsprechend auf diese Angebote gewährt.
Zudem werden die NAH Angebote gem. § 67 SGB XII als kumulierte Einzelfallhilfen in jeweils einer Summe (insgesamt 58.000,00 €) für drei Standorte kreisweit angeboten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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