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ALLRIS - Auszug

28.02.2023 - 3.6 Strukturvertrag soziale Hilfen - Förderperiode ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden keine Fragen gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus dem Rahmenstrukturvertrag soziale Hilfen werden ab 01.01.2023 wie folgt vergeben:

 

Die Begegnungsstättenverträge werden im gemeinsamen Einvernehmen aufgelöst und die 150.000,00 €, die im Haushalt 2023 bereit gestellt wurden, werden auf 95.604,80 € reduziert.

 

Der Kreis Segeberg beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahmen im Strukturvertrag – Begegnungsstätten in Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt, sowie dem Peerprojekt und der Fachstelle Glückspiel i.H.v. 37.604,80, aus dem Strukturvertrag werden 311.895,20 € entsprechend auf diese Angebote gewährt.

 

Zudem werden die NAH Angebote gem. § 67 SGB XII als kumulierte Einzelfallhilfen in jeweils einer Summe (insgesamt 58.000,00 €) für drei Standorte kreisweit angeboten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Die LINKE

 1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage