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ALLRIS - Auszug

28.02.2023 - 4.1 Wahl der Vertrauenspersonen nach § 40 Absatz 3 ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Ahrens macht deutlich, dass ein Verzicht auf das Vorschlagsrecht erst nach der Wahl gewollt sei. Zum jetzigen Zeitpunkt könne nicht abgesehen werden, ob dies überhaupt erforderlich sei. Der Landrat klärt auf, dass nicht zwingend politische Personen zu benennen seien und jede/r Bürger*in vorgeschlagen werden könne. Frau Hahn-Fricke teilt mit, dass die CDU-Fraktion nicht auf ihr Vorschlagsrecht verzichten werde.

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