23.02.2023 - 5.4 Strukturvertrag soziale Hilfen - Förderperiode ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass die Verwaltung eine Veränderung der Förderung zur stärkeren Finanzierung der Begegnungsstätten vorschlägt. Frau Wartak weist auf die Orte in der Vorlage hin und fragt ob Norderstedt auch Leistungen erhalte.
Frau Rohwer antwortet, dass es sich hier um 150.000,00 € für die drei Begegnungsstätten Segeberg, Norderstedt und Wahlstedt handelt.
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Rahmenstrukturvertrag soziale Hilfen werden ab 01.01.2023 wie folgt vergeben:
Die Begegnungsstättenverträge werden im gemeinsamen Einvernehmen aufgelöst und die 150.000,00 €, die im Haushalt 2023 bereit gestellt wurden, werden auf 95.604,80 € reduziert.
Der Kreis Segeberg beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahmen im Strukturvertrag – Begegnungsstätten in Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt, sowie dem Peerprojekt und der Fachstelle Glückspiel i.H.v. 37.604,80, aus dem Strukturvertrag werden 311.895,20 € entsprechend auf diese Angebote gewährt.
Zudem werden die NAH Angebote gem. § 67 SGB XII als kumulierte Einzelfallhilfen in jeweils einer Summe (insgesamt 58.000,00 €) für drei Standorte kreisweit angeboten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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