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ALLRIS - Auszug

06.12.2007 - 17 Änderung der Sportstättenrichtlinie

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreistag beschließt ohne Aussprache entsprechend dem Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten mit Wirkung zum 01.01.2008 in folgenden Punkten:

 

4.3            Rasenspielfelder

Normspielfelder 68 x 105 m                                                  200.000 

            Normspielfelder 60 x   90 m                                                    150.000 

            Normspielfelder 50 x   68 m                                                    100.000 

            Die Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.

Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m werden nicht gefördert.

 

 

4.3.1            Faustball-Normspielfelder 32 x 66 m (Rasenplätze)               60.000 

            Spielfelder mit geringeren Abmessungen werden nicht gefördert.        

Anmerkung:

Das Wettkampfspielfeld beträgt 20 x 50 m zuzüglich der vorgeschriebenen

            markierten Auslaufzonen von 2 x 6 m in der Breite und 2 x 8 m in der Länge

            Wettkampfspielfeld gesamt = 32 x 66 m)

           

 

4.4            Kunstrasen-/Tennenspielfelder

Normspielfelder 68 x 105 m                                                  300.000 

            Normspielfelder 60 x   90 m                                                    225.000 

            Normspielfelder 50 x   68 m                                                    150.000 

            Die Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.

Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m werden nicht gefördert.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 45                        Ablehnung: -                        Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage