06.12.2007 - 17 Änderung der Sportstättenrichtlinie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- am 14.11.07 zum BKS am 20.11.07
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 06.12.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 10:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinien des Kreises Segeberg zur
finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie
zur Anschaffung von Sportgeräten mit Wirkung zum 01.01.2008 in folgenden
Punkten:
4.3 Rasenspielfelder
Normspielfelder 68 x 105 m 200.000 €
Normspielfelder
60 x 90 m 150.000 €
Normspielfelder
50 x 68 m 100.000 €
Die
Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.
Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m
werden nicht gefördert.
4.3.1 Faustball-Normspielfelder
32 x 66 m (Rasenplätze) 60.000 €
Spielfelder
mit geringeren Abmessungen werden nicht gefördert.
Anmerkung:
Das Wettkampfspielfeld beträgt 20 x 50 m zuzüglich der
vorgeschriebenen
markierten
Auslaufzonen von 2 x 6 m in der Breite und 2 x 8 m in der Länge
Wettkampfspielfeld
gesamt = 32 x 66 m)
4.4 Kunstrasen-/Tennenspielfelder
Normspielfelder 68 x 105 m 300.000 €
Normspielfelder
60 x 90 m 225.000 €
Normspielfelder
50 x 68 m 150.000 €
Die
Maße verstehen sich zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitszonen.
Fußball-Spielfelder mit geringeren Abmessungen als 50 x 68 m
werden nicht gefördert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,7 kB
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39,4 kB
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