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ALLRIS - Auszug

06.12.2007 - 11 Finanzwirtschaft des Kreises Segeberga) Haushal...

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Wortprotokoll

Der Kreispräsident erläutert zu Beginn der Debatte das Verfahren. Wie bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt, würden die TOP 13, 14 und 18 gemeinsam unter TOP 11 beraten.

Herr Wulf (CDU), als Vorsitzender des Hauptausschusses, erinnert, dass durch die Umstellung auf die Doppik die Haushaltsberatung in diesem Jahr eine einschneidende Veränderung erfahren habe. Er dankt den Mitarbeitern um Frau Haß und Frau McGregor für die Erstellung des Haushaltsentwurfs für 2008. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass trotz der hohen Steuereinnahmen der Kommunen die Schulden des Kreises weiter steigen würden. Dies habe seine Ursache u.a. auch in der fehlenden Konnexität bei bestehenden Leistungsgesetzen. Nur bei Verabschiedung von neuen Leistungsgesetzen seien Bund und Land zur Konnexität verpflichtet; sofern alte, bestehende Gesetze nur geändert würden, greife der Grundsatz der Konnexität allerdings nicht. Im diesjährigen Haushaltserlass habe der Innenminister darauf hingewiesen, dass der Reduzierung der Schulden Vorrang einzuräumen sein soll. Mit Verweis auf die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen betont Herr Wulf, dass im Haushaltsentwurf keine Einsparmöglichkeiten gefunden worden seien. Vielmehr seien im Laufe der Beratungen sogar noch Mehrausgaben hinzugetreten. Sofern die 2006 beschlossene Erhöhung der Kreisumlage (KU) gerichtlich keinen Bestand haben sollte, werde sich der Haushalt auf der Einnahmenseite zusätzlich um 4 Mio. EUR verringern. Ziel für die nächsten Jahre müsse aber dennoch sein, wieder finanziellen Gestaltungsspielraum zu erlangen. Er weist darauf hin, dass dem Eigenbetrieb ein Kassenkreditrahmen von 3 Mio. EUR eingeräumt worden sei. Der Kassenkreditrahmen des Kreises sei im Gegenzug nicht um 3 Mio. EUR abgesenkt worden. Zum Abschluss bittet er den Kreistag um Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsentwurf.

Zum Stellenplan verweist Herr Wulf auf die als Tischvorlage verteilte Personalkostenentwicklung. Diese Aufstellung sei im letzten Hauptausschuss zur heutigen Sitzung erbeten worden. Für den Bereich des ASD würden von Verwaltungsseite 3 zusätzliche Stellen beantragt, für den Bereich der Eingliederungshilfe beantrage die SPD-Fraktion 2 zusätzliche Sachbearbeiterstellen. Grundsätzlich könne der Kreis zwar nicht überall präsent sein, aber die Prävention sei eine wichtige Maßnahme.

Er bittet um Zustimmung zu dem vorgelegten Stellenplan. Zum vorgelegten Investitionsprogramm bittet er ebenfalls um Zustimmung.

 

Herr Wilken (SPD) dankt der Verwaltung für die in diesem Jahr geleistete Arbeit bezüglich der Umstellung auf die Doppik. Seine Fraktion aber zwar die Senkung der Kreisumlage (KU) diskutiert, dies aber unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Kreises nicht beschlossen. Der Ergebnisplan des Kreises weise ein hohes Defizit aus. Im Gegenzug werde das Vermögen des Kreises weiter abnehmen. Eine Anhebung der KU in den nächsten Jahren sei nur zu verhindern, wenn das Land endlich eine Aufgabenreduzierung sowie die angekündigte Funktionalreform durchführe. Ebenso sei es notwendig den bisherigen Finanzausgleich gerechter zu gestalten.

Zum Stellenplan verweist Herr Wilken darauf, dass die weitere Absenkung des Personalstammes neuen Leistungsgesetzen entgegenstehe. Die von der Verwaltung beantragten 3 zusätzlichen Stellen für den ASD trage seine Fraktion mit, da die Mitarbeiter in diesem Bereich stark überlastet seien. Anschließend begründet er den Antrag auf zwei zusätzliche Stellen in der Eingliederungshilfe.

 

Herr Schnabel (FDP) äußert, auch trotz der Umstellung auf die Doppik sei die finanzielle Situation des Kreises äußerst desolat. Es zeige sich, dass auf der Kostenseite keine Einsparungen mehr herbeigeführt werden könnten. Die einzige strategische Entscheidung in dieser Debatte sei die Umwandlung der PG 8 in die AÖR. Dies werde zu einer effizienteren Bewirtschaftung des Vermögens führen. Dafür sei es aber wichtig eine entsprechende Geschäftsführung zu bestellen. Er verweist darauf, dass auch die Schülerbeförderungssatzung haushaltsrelevant sei. Dem Antrag auf Aufhebung hätte seine Fraktion heute auch zugestimmt. Wenn die Satzung aufgehoben werde, müsse das Land aber auch den 120 Mio. EUR Eingriff zurücknehmen. Herr Schnabel moniert, dass das Land den Kreis mit seinen finanzstarken Kommunen bestrafe, indem es die Kreisschlüsselzuweisungen kürze. Für das nächste Jahr prophezeie er eine Erhöhung der KU. Insgesamt werde seine Fraktion dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Hansen (B90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion in diesem Haushaltsentwurf kein Einsparpotential mehr gesehen habe. Eine weitere Reduzierung von Personal zur Kostensenkung sei keine Option. Eine Erhöhung der KU sei gegenüber den Kommunen nicht darstellbar, aber eine Absenkung aus finanziellen Gründen auch nicht möglich. Eine Verbesserung der finanziellen Situation werde nur durch eine Stärkung der Wirtschaftskraft eintreten. Zur Schülerbeförderungssatzung betont er, dass der Kreis grundsätzlich zur alten Regelung zurückkehren sollte. Der Antrag der SPD-Fraktion auf Aufhebung der kompletten Satzung sei insoweit zu undifferenziert. Den Anträgen zu Baumaßnahmen Wittenborn,  Projekt Bus-Engel sowie den zusätzlichen 3 Stellen im ASD würde seine Fraktion zustimmen.

 

Herr Dingeldein (CDU) macht deutlich, dass der Kreis an der finanziellen Misere nicht schuld sei. Diese rühre vielmehr von Bundes- und Landesgesetzen her. Dennoch müsse es vordringliches Ziel aller Fraktionen im Kreistag sein, die Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Er erinnert, dass der Kreis in 2007 einige wichtige Beschlüsse auf den Weg gebracht habe. Die KU müsse eigentlich wieder abgesenkt werden, da der Kreis nicht seine Ausgleichsfunktion wahrnehme, sondern mit der KU staatliche Aufgaben finanzieren müsse. Insoweit seien die Finanzen des Kreises zum großen Teil fremdbestimmt. Seine Fraktion werde dem Haushaltsentwurf zustimmen. Anschließend bittet er um Zustimmung zur Vorlage DrS/2007/140, da damit mögliche Kooperationen weiter analysiert werden könnten.

 

Mittagspause von 13:00 – 14:10 Uhr.

 

Herr Busch (SPD) stellt den Antrag seiner Fraktion zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendfonds (DrS/2007/134-1) dar. Dieser Fonds solle die Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus prekären finanziellen Familienverhältnissen ermöglichen, indem die Kosten für eine warme Hauptmahlzeit übernommen würden. An solch einem Fonds sollten sich Bund, Land, Kreis und Kommunen beteiligen. Er plädiert daher dafür die im beantragten Mittel i.H.v. 50 TEUR in den Haushalt einzustellen.

 

Herr Säker (SPD) gibt allgemeine Ausführungen zur Doppikumstellung sowie zum Haushaltsentwurf. Durch die Umstellung fehle es leider an der Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Haushaltsjahren. Einziger Mehrausgabeposten sei der Bereich Jugend, Familie und Soziales. Er moniert, dass der Eigenbetrieb laut Finanzplan bis 2011 rd. 21 Mio. EUR Schulden anhäufen werde. Dies entspreche nicht den Regelungen der Eigenbetriebsverordnung sowie der Eigenbetriebssatzung, da der Eigenbetrieb dauerhaft keine Schulden machen dürfe, sondern betriebswirtschaftlich arbeiten solle. Insoweit benötige der Eigenbetrieb eine höhere Zuweisung, sonst ergebe sich ein rechtswidriger Haushalt.

 

Herr Schroeder (FDP) stellt anschließend den Antrag seiner Fraktion auf Erhöhung der Finanzausstattung der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule (Drs/2007/141) vor. Durch diese Kooperation würden durch Arbeit im Vorfeld die Kosten der Jugendhilfe verringert. Er bittet um Zustimmung zu diesem Antrag. Zum Antrag der SPD-Fraktion zum Kinder- und Jugendfonds plädiert er dafür, die Angelegenheit nicht endgültig zu beschließen, sondern zuvor noch mal im Jugendhilfeausschuss zu beraten, damit dieser Kreisfonds nicht parallel zur geplanten Stiftung des Landes eingerichtet werde. Abschließend stellt er den geänderten Wortlaut seines Antrages (DrS/2007/141) vor:

Für die Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule werden ab dem Haushaltsjahr 2008 200 TEUR bereitgestellt.

 

Frau Altenhöner (SPD) betont, ihre Fraktion begrüße die Schaffung von 3 zusätzlichen Stellen im ASD. Bei der derzeitigen Fallzahlenentwicklung müssten aber eigentlich mehr Stellen dort geschaffen werden. Daneben würden auch weitere Stellen im psychologischen Dienst benötigt. Für den Bereich der Hilfeplanung beantrage ihre Fraktion die Einrichtung von 2 zusätzlichen Sachbearbeiterstellen.

 

Der Landrat betont, die heutige Haushaltsberatung stelle durch die Umstellung eine Zäsur dar. Die finanzielle Situation rühre von Bundesgesetzen ohne entsprechende Konnexität her. Er verweist darauf, dass der Kreis im Finanzplan ein positives Ergebnis von rd. 9 Mio. EUR habe. Zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) äußert der Landrat die Erwartung, dass die Landesregierung sich zu einer Änderung des bestehenden Finanzausgleichs durchringen werde. Zum Eigenbetrieb betont er, dass das negative Ergebnis des Eigenbetriebs daraus resultiere, dass zurzeit noch keine Mieten als Einnahmen des Eigenbetriebs angesetzt werden könnten. Im nächsten Jahr würden dann entsprechende Mieteinnahmen veranschlagt, diese werden dann aber wieder Auswirkungen auf den Kreishaushalt haben. Grundsätzlich dürften solche Verluste vorgetragen werden. Der Haushalt sei insoweit nicht rechtswidrig, sondern nur unvollständig. Daneben kämen Einsparungen, die aus der neuen Betriebsführung resultieren, ebenfalls dem Eigenbetrieb zugute.

 

Herr Wilken (SPD) stellt den Antrag die Einnahmeposition aus der Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung zu streichen. Zur Verwaltungsvorlage Drs/2007/140 betont er, dass seine Fraktion der Vorlage heute nicht zustimmen werde.

 

Herr Miermeister (CDU) plädiert für die Annahme der Vorlage zum Projekt Bus-Engel (DrS/2007/135). Der Ausschuss für Planung und Umwelt habe den Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung dieses Projektes im Kreis Segeberg einstimmig beschlossen. Auf entsprechende Nachfrage erklärt der Landrat sich bereit, die Schirmherrschaft für dieses Projekt im Kreis Segeberg zu übernehmen.

 

Herr Busch (SPD) betont, seinen Antrag zum Kinder- und Jugendfonds nicht vertagen zu wollen. Er unterbreitet den Vorschlag, die beantragten 50 TEUR ggf. mit einem Sperrvermerk zu beschließen, damit sich der Jugendhilfeausschuss anschließend nochmals damit befassen kann. In seinen weiteren Ausführungen plädiert er für die Annahme der Vorlage Baumaßnahmen auf dem Zeltplatz Wittenborn und in der Jugendbildungsstätte Mühle (DrS/2007/126). Die dazugehörigen Anträge habe der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.09.07 bereits zur Kenntnis genommen.

Der Landrat informiert hierzu, dass im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes die notwendigen Mittel i.H.v. 1,8 Mio. EUR mit einem Sperrvermerk bereits enthalten seien. Insoweit sei die Vorlage DrS/2007/126 obsolet.

 

Herr Dingeldein (CDU) äußert seine Zustimmung zum Antrag Kinder- und Jugendfonds. Allerdings sollte sich vorher der Jugendhilfeausschuss mit diesem Thema noch mal befassen.

 

Frau Loedige (FDP) erklärt, ihre Fraktion werde dem Projekt Bus-Engel zustimmen. Die von der Verwaltung beantragten 3 zusätzlichen Stellen im ASD seien zwar notwendig, würden das Problem von Kindesverwahrlosung nicht lösen. Dies sei in erster Linie ein gesellschaftliches Problem. Den Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung zwei weiterer Sachbearbeiterstellen in der Hilfeplanung werde man ablehnen. Dem Antrag auf Sanierung von Zeltplatz Wittenborn und Mühle (Drs/2007/126) stimme ihre Fraktion zwar grundsätzlich zu, Voraussetzung sei aber die Erarbeitung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes.

 

Herr Hansen (B90/Die Grünen) betont seine Unterstützung für den Antrag Bus-Engel (DrS/2007/135). Anschließend äußert er ebenfalls seine Unterstützung zu den Anträgen DrS/2007/134-1(Kinder- und Jugendfonds), DrS/2007/141 (Kooperation Schule und Jugendhilfe) sowie zur Vorlage DrS/2007/126 (Baumaßnahmen Wittenborn und Mühle). Herr Hansen informiert den Kreistag, dass er seinen Antrag zum ÖPNV-Budget des Kreises (DrS/2007/110) aufgrund der aktuellen Entwicklung auf Landesebene zurückziehe. Über die Satzung werde der Kreistag in seiner Sondersitzung am 17.01.08 diskutieren.

 

In der weiteren lebhaften Diskussion unterbereitet der Kreispräsident den Verfahrensvorschlag, über die Anträge nacheinander und einzeln abzustimmen:

 

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Beschluss:

Zum Antrag FDP-Fraktion:

(Kooperation Jugendhilfe-Schule, Vorlage DrS/2007/141)

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 46                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

Zum Verwaltungsvorschlag 3 zusätzliche Stellen im Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) einzurichten:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 46                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

Zum Antrag SPD-Fraktion:

(Vorlage DrS/2007/137-1)

2 weitere Sachbearbeiter für Hilfeplanung einzurichten

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Zustimmung: 16                        Ablehnung: 32                        Enthaltung: -

 

Zur Vorlage DrS/2007/140:

(Benchmarking IT-Management)

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 31                        Ablehnung: 15                        Enthaltung: 2

 

Zum Wirtschaftsplan Eigenbetrieb:

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 32                        Ablehnung: 14                        Enthaltung: 2

 

 

Zum Abschluss der Wortbeiträge beschließt der Kreistag

 

  • das Budget 2008 mit der aktuellen Änderungsliste
  • die Haushaltssatzung 2008 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 06. Dezember 2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

204.468.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

207.136.040

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

2.667.140

EUR

und

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

203.421.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

195.232.100 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

5.304.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

14.338.300

 

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

 9.033.400

 

 

EUR

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf


225.000

 

EUR

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

35.000.000

EUR

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

606,15

Stellen

 

§ 3

1.

Die Umlagesätze für die allgemeine Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf

 

36

 

v. H.

 

 

 

 

2.

Die Umlagesätze für die zusätzliche Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf

 

31

 

v. H.

 

Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG wird auf 120 v.H. festgesetzt.

 

§ 4

Der Kreis erhebt gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein von den Städten und Gemeinden für die von ihm zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II einen Kostenanteil. Der zu erstattende Kostenanteil wird auf 23 % festgesetzt.

Bei der Festsetzung des Kostenanteils wird die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II und der vom Land gewährte Ausgleichsbetrag für die entstehende Entlastung des Landes jeweils in voller Höhe von den Leistungen nach Abs. 1 abgesetzt. Zur Erstattung ist diejenige Gemeinde verpflichtet, in der die Grundsicherungsempfängerin oder der Grundsicherungsempfänger ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ämter können mit Zustimmung der beteiligten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden die Erstattung übernehmen.
Die Gemeinden leisten zunächst auf den von ihnen zu erbringenden Kostenanteil monatliche Abschlagszahlungen jeweils zum 15. eines Monats, die Abschlagszahlungen und endgültigen Abrechnungen erfolgen zwischen dem Kreis und den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

 

§ 5

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 



[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 31                        Ablehnung: 14                        Enthaltung: 3