06.12.2007 - 11 Finanzwirtschaft des Kreises Segeberga) Haushal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- (u.a. auch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion; DrS/2007/137)
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 06.12.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 10:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der
Kreispräsident erläutert zu Beginn der Debatte das Verfahren. Wie bereits zu
Beginn der Sitzung angekündigt, würden die TOP 13, 14 und 18 gemeinsam unter
TOP 11 beraten.
Herr Wulf
(CDU), als Vorsitzender des Hauptausschusses, erinnert, dass durch die
Umstellung auf die Doppik die Haushaltsberatung in diesem Jahr eine
einschneidende Veränderung erfahren habe. Er dankt den Mitarbeitern um Frau Haß
und Frau McGregor für die Erstellung des Haushaltsentwurfs für 2008.
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass trotz der hohen Steuereinnahmen der
Kommunen die Schulden des Kreises weiter steigen würden. Dies habe seine
Ursache u.a. auch in der fehlenden Konnexität bei bestehenden Leistungsgesetzen.
Nur bei Verabschiedung von neuen Leistungsgesetzen seien Bund und Land
zur Konnexität verpflichtet; sofern alte, bestehende Gesetze nur geändert
würden, greife der Grundsatz der Konnexität allerdings nicht. Im diesjährigen
Haushaltserlass habe der Innenminister darauf hingewiesen, dass der Reduzierung
der Schulden Vorrang einzuräumen sein soll. Mit Verweis auf die
Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen betont Herr Wulf, dass im
Haushaltsentwurf keine Einsparmöglichkeiten gefunden worden seien. Vielmehr
seien im Laufe der Beratungen sogar noch Mehrausgaben hinzugetreten. Sofern die
2006 beschlossene Erhöhung der Kreisumlage (KU) gerichtlich keinen Bestand
haben sollte, werde sich der Haushalt auf der Einnahmenseite zusätzlich um 4
Mio. EUR verringern. Ziel für die nächsten Jahre müsse aber dennoch sein,
wieder finanziellen Gestaltungsspielraum zu erlangen. Er weist darauf hin, dass
dem Eigenbetrieb ein Kassenkreditrahmen von 3 Mio. EUR eingeräumt worden sei.
Der Kassenkreditrahmen des Kreises sei im Gegenzug nicht um 3 Mio. EUR
abgesenkt worden. Zum Abschluss bittet er den Kreistag um Zustimmung zum
vorliegenden Haushaltsentwurf.
Zum
Stellenplan verweist Herr Wulf auf die als Tischvorlage verteilte
Personalkostenentwicklung. Diese Aufstellung sei im letzten Hauptausschuss zur
heutigen Sitzung erbeten worden. Für den Bereich des ASD würden von
Verwaltungsseite 3 zusätzliche Stellen beantragt, für den Bereich der
Eingliederungshilfe beantrage die SPD-Fraktion 2 zusätzliche
Sachbearbeiterstellen. Grundsätzlich könne der Kreis zwar nicht überall präsent
sein, aber die Prävention sei eine wichtige Maßnahme.
Er bittet
um Zustimmung zu dem vorgelegten Stellenplan. Zum vorgelegten
Investitionsprogramm bittet er ebenfalls um Zustimmung.
Herr Wilken
(SPD) dankt der Verwaltung für die in diesem Jahr geleistete Arbeit bezüglich
der Umstellung auf die Doppik. Seine Fraktion aber zwar die Senkung der
Kreisumlage (KU) diskutiert, dies aber unter Berücksichtigung der finanziellen
Situation des Kreises nicht beschlossen. Der Ergebnisplan des Kreises weise ein
hohes Defizit aus. Im Gegenzug werde das Vermögen des Kreises weiter abnehmen.
Eine Anhebung der KU in den nächsten Jahren sei nur zu verhindern, wenn das
Land endlich eine Aufgabenreduzierung sowie die angekündigte Funktionalreform
durchführe. Ebenso sei es notwendig den bisherigen Finanzausgleich gerechter zu
gestalten.
Zum
Stellenplan verweist Herr Wilken darauf, dass die weitere Absenkung des
Personalstammes neuen Leistungsgesetzen entgegenstehe. Die von der Verwaltung
beantragten 3 zusätzlichen Stellen für den ASD trage seine Fraktion mit, da die
Mitarbeiter in diesem Bereich stark überlastet seien. Anschließend begründet er
den Antrag auf zwei zusätzliche Stellen in der Eingliederungshilfe.
Herr Schnabel
(FDP) äußert, auch trotz der Umstellung auf die Doppik sei die finanzielle
Situation des Kreises äußerst desolat. Es zeige sich, dass auf der Kostenseite
keine Einsparungen mehr herbeigeführt werden könnten. Die einzige strategische
Entscheidung in dieser Debatte sei die Umwandlung der PG 8 in die AÖR. Dies
werde zu einer effizienteren Bewirtschaftung des Vermögens führen. Dafür sei es
aber wichtig eine entsprechende Geschäftsführung zu bestellen. Er verweist
darauf, dass auch die Schülerbeförderungssatzung haushaltsrelevant sei. Dem
Antrag auf Aufhebung hätte seine Fraktion heute auch zugestimmt. Wenn die
Satzung aufgehoben werde, müsse das Land aber auch den 120 Mio. EUR Eingriff
zurücknehmen. Herr Schnabel moniert, dass das Land den Kreis mit seinen finanzstarken
Kommunen bestrafe, indem es die Kreisschlüsselzuweisungen kürze. Für das
nächste Jahr prophezeie er eine Erhöhung der KU. Insgesamt werde seine Fraktion
dem Haushalt zustimmen.
Herr Hansen
(B90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion in diesem Haushaltsentwurf kein
Einsparpotential mehr gesehen habe. Eine weitere Reduzierung von Personal zur
Kostensenkung sei keine Option. Eine Erhöhung der KU sei gegenüber den Kommunen
nicht darstellbar, aber eine Absenkung aus finanziellen Gründen auch nicht
möglich. Eine Verbesserung der finanziellen Situation werde nur durch eine
Stärkung der Wirtschaftskraft eintreten. Zur Schülerbeförderungssatzung betont
er, dass der Kreis grundsätzlich zur alten Regelung zurückkehren sollte. Der
Antrag der SPD-Fraktion auf Aufhebung der kompletten Satzung sei insoweit zu
undifferenziert. Den Anträgen zu Baumaßnahmen Wittenborn, Projekt Bus-Engel sowie den
zusätzlichen 3 Stellen im ASD würde seine Fraktion zustimmen.
Herr
Dingeldein (CDU) macht deutlich, dass der Kreis an der finanziellen Misere
nicht schuld sei. Diese rühre vielmehr von Bundes- und Landesgesetzen her.
Dennoch müsse es vordringliches Ziel aller Fraktionen im Kreistag sein, die
Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Er erinnert, dass der Kreis in 2007
einige wichtige Beschlüsse auf den Weg gebracht habe. Die KU müsse eigentlich
wieder abgesenkt werden, da der Kreis nicht seine Ausgleichsfunktion wahrnehme,
sondern mit der KU staatliche Aufgaben finanzieren müsse. Insoweit seien die
Finanzen des Kreises zum großen Teil fremdbestimmt. Seine Fraktion werde dem
Haushaltsentwurf zustimmen. Anschließend bittet er um Zustimmung zur Vorlage
DrS/2007/140, da damit mögliche Kooperationen weiter analysiert werden könnten.
Mittagspause
von 13:00 – 14:10 Uhr.
Herr Busch
(SPD) stellt den Antrag seiner Fraktion zur Einrichtung eines Kinder- und
Jugendfonds (DrS/2007/134-1) dar. Dieser Fonds solle die Versorgung von Kindern
und Jugendlichen aus prekären finanziellen Familienverhältnissen ermöglichen,
indem die Kosten für eine warme Hauptmahlzeit übernommen würden. An solch einem
Fonds sollten sich Bund, Land, Kreis und Kommunen beteiligen. Er plädiert daher
dafür die im beantragten Mittel i.H.v. 50 TEUR in den Haushalt einzustellen.
Herr Säker
(SPD) gibt allgemeine Ausführungen zur Doppikumstellung sowie zum
Haushaltsentwurf. Durch die Umstellung fehle es leider an der Vergleichbarkeit
mit den vorangegangenen Haushaltsjahren. Einziger Mehrausgabeposten sei der
Bereich Jugend, Familie und Soziales. Er moniert, dass der Eigenbetrieb laut
Finanzplan bis 2011 rd. 21 Mio. EUR Schulden anhäufen werde. Dies entspreche
nicht den Regelungen der Eigenbetriebsverordnung sowie der
Eigenbetriebssatzung, da der Eigenbetrieb dauerhaft keine Schulden machen
dürfe, sondern betriebswirtschaftlich arbeiten solle. Insoweit benötige der
Eigenbetrieb eine höhere Zuweisung, sonst ergebe sich ein rechtswidriger
Haushalt.
Herr
Schroeder (FDP) stellt anschließend den Antrag seiner Fraktion auf Erhöhung der
Finanzausstattung der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule (Drs/2007/141) vor. Durch diese
Kooperation würden durch Arbeit im Vorfeld die Kosten der Jugendhilfe
verringert. Er bittet um Zustimmung zu diesem Antrag. Zum Antrag der SPD-Fraktion
zum Kinder- und Jugendfonds plädiert er dafür, die Angelegenheit nicht
endgültig zu beschließen, sondern zuvor noch mal im Jugendhilfeausschuss zu
beraten, damit dieser Kreisfonds nicht parallel zur geplanten Stiftung des
Landes eingerichtet werde. Abschließend stellt er den geänderten Wortlaut
seines Antrages (DrS/2007/141) vor:
Für die
Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule werden ab dem
Haushaltsjahr 2008 200 TEUR bereitgestellt.
Frau
Altenhöner (SPD) betont, ihre Fraktion begrüße die Schaffung von 3 zusätzlichen
Stellen im ASD. Bei der derzeitigen Fallzahlenentwicklung müssten aber
eigentlich mehr Stellen dort geschaffen werden. Daneben würden auch weitere
Stellen im psychologischen Dienst benötigt. Für den Bereich der Hilfeplanung
beantrage ihre Fraktion die Einrichtung von 2 zusätzlichen
Sachbearbeiterstellen.
Der Landrat
betont, die heutige Haushaltsberatung stelle durch die Umstellung eine Zäsur
dar. Die finanzielle Situation rühre von Bundesgesetzen ohne entsprechende Konnexität
her. Er verweist darauf, dass der Kreis im Finanzplan ein positives Ergebnis
von rd. 9 Mio. EUR habe. Zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) äußert der Landrat
die Erwartung, dass die Landesregierung sich zu einer Änderung des bestehenden
Finanzausgleichs durchringen werde. Zum Eigenbetrieb betont er, dass das
negative Ergebnis des Eigenbetriebs daraus resultiere, dass zurzeit noch keine
Mieten als Einnahmen des Eigenbetriebs angesetzt werden könnten. Im nächsten
Jahr würden dann entsprechende Mieteinnahmen veranschlagt, diese werden dann
aber wieder Auswirkungen auf den Kreishaushalt haben. Grundsätzlich dürften
solche Verluste vorgetragen werden. Der Haushalt sei insoweit nicht
rechtswidrig, sondern nur unvollständig. Daneben kämen Einsparungen, die aus
der neuen Betriebsführung resultieren, ebenfalls dem Eigenbetrieb zugute.
Herr Wilken
(SPD) stellt den Antrag die Einnahmeposition aus der Elternbeteiligung an der
Schülerbeförderung zu streichen. Zur Verwaltungsvorlage Drs/2007/140 betont er,
dass seine Fraktion der Vorlage heute nicht zustimmen werde.
Herr
Miermeister (CDU) plädiert für die Annahme der Vorlage zum Projekt Bus-Engel
(DrS/2007/135). Der Ausschuss für Planung und Umwelt habe den Antrag der
CDU-Fraktion auf Einrichtung dieses Projektes im Kreis Segeberg einstimmig
beschlossen. Auf entsprechende Nachfrage erklärt der Landrat sich bereit, die
Schirmherrschaft für dieses Projekt im Kreis Segeberg zu übernehmen.
Herr Busch
(SPD) betont, seinen Antrag zum Kinder- und Jugendfonds nicht vertagen zu
wollen. Er unterbreitet den Vorschlag, die beantragten 50 TEUR ggf. mit einem
Sperrvermerk zu beschließen, damit sich der Jugendhilfeausschuss anschließend
nochmals damit befassen kann. In seinen weiteren Ausführungen plädiert er für
die Annahme der Vorlage Baumaßnahmen auf dem Zeltplatz Wittenborn und in der
Jugendbildungsstätte Mühle (DrS/2007/126). Die dazugehörigen Anträge habe der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.09.07 bereits zur Kenntnis
genommen.
Der Landrat
informiert hierzu, dass im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes die notwendigen
Mittel i.H.v. 1,8 Mio. EUR mit einem Sperrvermerk bereits enthalten seien.
Insoweit sei die Vorlage DrS/2007/126 obsolet.
Herr
Dingeldein (CDU) äußert seine Zustimmung zum Antrag Kinder- und Jugendfonds.
Allerdings sollte sich vorher der Jugendhilfeausschuss mit diesem Thema noch
mal befassen.
Frau
Loedige (FDP) erklärt, ihre Fraktion werde dem Projekt Bus-Engel zustimmen. Die
von der Verwaltung beantragten 3 zusätzlichen Stellen im ASD seien zwar
notwendig, würden das Problem von Kindesverwahrlosung nicht lösen. Dies sei in
erster Linie ein gesellschaftliches Problem. Den Antrag der SPD-Fraktion zur
Einrichtung zwei weiterer Sachbearbeiterstellen in der Hilfeplanung werde man
ablehnen. Dem Antrag auf Sanierung von Zeltplatz Wittenborn und Mühle
(Drs/2007/126) stimme ihre Fraktion zwar grundsätzlich zu, Voraussetzung sei
aber die Erarbeitung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes.
Herr Hansen
(B90/Die Grünen) betont seine Unterstützung für den Antrag Bus-Engel
(DrS/2007/135). Anschließend äußert er ebenfalls seine Unterstützung zu den
Anträgen DrS/2007/134-1(Kinder- und Jugendfonds), DrS/2007/141 (Kooperation
Schule und Jugendhilfe) sowie zur Vorlage DrS/2007/126 (Baumaßnahmen Wittenborn
und Mühle). Herr Hansen informiert den Kreistag, dass er seinen Antrag zum
ÖPNV-Budget des Kreises (DrS/2007/110) aufgrund der aktuellen Entwicklung auf
Landesebene zurückziehe. Über die Satzung werde der Kreistag in seiner
Sondersitzung am 17.01.08 diskutieren.
In der
weiteren lebhaften Diskussion unterbereitet der Kreispräsident den
Verfahrensvorschlag, über die Anträge nacheinander und einzeln abzustimmen:
Beschluss:
Zum Antrag FDP-Fraktion:
(Kooperation Jugendhilfe-Schule,
Vorlage DrS/2007/141)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 46 Ablehnung:
- Enthaltung:
-
Zum Verwaltungsvorschlag 3 zusätzliche Stellen im
Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) einzurichten:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 46 Ablehnung:
- Enthaltung:
-
Zum Antrag SPD-Fraktion:
(Vorlage DrS/2007/137-1)
2 weitere Sachbearbeiter für Hilfeplanung
einzurichten
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: 16 Ablehnung:
32 Enthaltung:
-
Zur Vorlage DrS/2007/140:
(Benchmarking IT-Management)
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 31 Ablehnung:
15 Enthaltung:
2
Zum Wirtschaftsplan Eigenbetrieb:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 32 Ablehnung:
14 Enthaltung:
2
Zum
Abschluss der Wortbeiträge beschließt der Kreistag
- das
Budget 2008 mit der aktuellen Änderungsliste
- die
Haushaltssatzung 2008 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES
SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§
95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 06. Dezember
2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2008 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
|
|
|
einem Gesamtbetrag der Erträge[1]
auf |
204.468.900 |
EUR |
|
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen1 auf |
207.136.040 |
EUR |
|
einem Jahresüberschuss von |
0 |
EUR |
|
einem Jahresfehlbetrag von |
2.667.140 |
EUR |
und
2. |
im Finanzplan mit |
|
|
|
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
203.421.300 |
EUR |
|
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf |
195.232.100 |
EUR |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
5.304.900 |
EUR |
|
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
14.338.300 |
EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
9.033.400 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf |
|
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der
Kassenkredite auf |
35.000.000 |
EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im
Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
606,15 |
Stellen |
§ 3
1. |
Die Umlagesätze für die allgemeine
Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf |
36 |
v. H. |
|
|
|
|
2. |
Die Umlagesätze für die zusätzliche
Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf |
31 |
v. H. |
Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche
Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG wird auf 120 v.H. festgesetzt.
§ 4
Der Kreis erhebt gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein von den
Städten und Gemeinden für die von ihm zu erbringenden Leistungen für Unterkunft
und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II einen Kostenanteil. Der zu erstattende
Kostenanteil wird auf 23 % festgesetzt.
Bei der Festsetzung des Kostenanteils wird die Beteiligung
des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II
und der vom Land gewährte Ausgleichsbetrag für die entstehende Entlastung des
Landes jeweils in voller Höhe von den Leistungen nach Abs. 1 abgesetzt. Zur
Erstattung ist diejenige Gemeinde verpflichtet, in der die Grundsicherungsempfängerin
oder der Grundsicherungsempfänger ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat. Die Ämter können mit Zustimmung der beteiligten ehrenamtlich verwalteten
Gemeinden die Erstattung übernehmen.
Die Gemeinden leisten zunächst auf den von ihnen zu erbringenden Kostenanteil
monatliche Abschlagszahlungen jeweils zum 15. eines Monats, die
Abschlagszahlungen und endgültigen Abrechnungen erfolgen zwischen dem Kreis und
den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
§ 5
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21
GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik
gebildeten Budgets.