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ALLRIS - Auszug

01.12.2022 - 38.3 Haushaltssatzung 2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache. Der Kreispräsident verliest die Zahlen der Haushaltssatzung.

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Beschluss:

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2023

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 01. Dezember 2022 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

516.331.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

511.174.600

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

5.157.300

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

508.870.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

492.227.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

  47.753.700  

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

64.396.300  

 

 

EUR

 

festgesetzt.

 

 


§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

38.043.000

 

 

 

EUR

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf

 

                      119.120.400
 

 

EUR

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

35.000.000

 

EUR

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

838,37

Stellen

 

 

§ 3

 

1.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird  festgesetzt auf

 29,75

 v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.

 

Bad Segeberg, 01.12.2022

 

Jan Peter Schröder

(Landrat)


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 17

 

1

 18

SPD

12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 9

 

 

 9

FDP

 4

 

 

 4

AfD

 

 

 5

 5

Die LINKE

 3

 

 

 3

Freie Wähler

 2

 

 

 2

WI-SE

 2

 

 

 2

Gesamt

 49

 

 6

 55