01.12.2022 - 38.3 Haushaltssatzung 2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 38.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2023
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 01. Dezember 2022 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf | 516.331.900 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf | 511.174.600 | EUR |
| einem Jahresüberschuss von | 5.157.300 | EUR |
| einem Jahresfehlbetrag von | 0 | EUR |
und
2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf
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508.870.500 |
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf
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492.227.900 |
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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47.753.700
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EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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64.396.300
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EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
38.043.000
|
EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
119.120.400 |
EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
35.000.000 |
EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 838,37 | Stellen |
§ 3
1. | Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf | 29,75 | v. H. |
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§ 4
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Bad Segeberg, 01.12.2022
Jan Peter Schröder
(Landrat)
[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen