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ALLRIS - Auszug

01.12.2022 - 13 Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewähr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache.

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Änderung von Ziff. 5, Satz 1, der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg ab 01.01.2023. Der jährliche Entschädigungsbetrag wird fest­gesetzt auf 220 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien mit dieser Änderung neu auszufertigen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 15

 

 

 15

SPD

 10

 

 

 10

B 90/ Die Grünen

 9

 

 

 9

FDP

 4

 

 

 4

AfD

 5

 

 

 5

Die LINKE

 2

 

 

 2

Freie Wähler

 2

 

 

 2

WI-SE

 2

 

 

 2

Gesamt

 49

 

 

 49

 

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Anlagen zur Vorlage