01.12.2022 - 13 Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewähr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Änderung von Ziff. 5, Satz 1, der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg ab 01.01.2023. Der jährliche Entschädigungsbetrag wird festgesetzt auf 220 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien mit dieser Änderung neu auszufertigen.
Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
86,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|