24.11.2022 - 3.13 Vorratsbeschluss zur Reaktivierung der Unterkun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.13
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat führt aus, dass das Land bisher noch keine Festlegungen zur Finanzierung getroffen habe. Zur Zeit gebe es intensive Gespräche zur Finanzierung der Unterkunft in Glückstadt und zu kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, wozu auch Borstel zähle. Insbesondere die Vorhaltekosten für unbelegte Plätze seien noch strittig, weil z. B. ein Caterer oder Sicherheitsdienst bezahlt werden müsse, auch wenn die Unterkünfte nicht voll belegt seien.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Aufnahme von 2.600.000 € als Aufwand und 1.602.000 € als Ertrag über die Änderungsliste in den Haushalt 2023. Die Mittel sind für die Planung und Durchführung der Reaktivierung der Unterkunft in Borstel sowiedie entsprechenden Einnahmen aus den Gebühren vorgesehen.
Im Rahmen der durchzuführenden Vergabe wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechend der Wertgrenzen der Hauptsatzung alle genannten Verträge abzuschließen. Auf Grund der absoluten Dringlichkeit ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (freihändige Vergabe) möglich.
Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Land Schleswig-Holstein in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, dass vom Land die Mittel für die Reaktivierung und den Betrieb der Einrichtung übernommen werden. Sollte keine Einigung mit dem Land erzielt werden, belasten die Aufwendungen den Kreishaushalt und werden über die allgemeinen Finanzierungsmittel, also auch aus der Kreisumlage, finanziert.