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ALLRIS - Auszug

24.11.2022 - 3.4 Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kult...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden keine Fragen gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Grundsätze des Kreises Segeberg zur Förderung von Kunst und Kultur wer­den in der Fassung des vorliegenden Entwurfs (Anlage 5) mit folgender Änderung beschlossen und erset­zen die seit dem 01.01.2018 geltenden Grundsätze mit den Sonderregelungen für die Jahre 2021 und 2022 aufgrund der Corona-Pandemie.

 

Ziffer 2 (Antragsberechtigte) 3. Absatz wird wie folgt geändert:

Davon abweichend können auch investive Vorhaben förderfähig sein, die in Trägerschaft von gemeinnützigen juristischen Personen (im Sinne des § 52 der AO des Landes Schleswig-Holstein) durchgeführt werden und denen Mittel im Rahmen des Denkmalschutzsonderprogrammes des BKM für die aus Bundes- und/oder Landesförderprogrammen Mittel i.H.v. mindestens 50 v.H. der anerkennungsfähigen Kosten bewilligt wurden.

 

Anträge auf Kulturförderung sind ab dem 01.01.2023 von der Verwaltung nach diesen Grundsätzen i.V.m. den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maß­nahmen durch den Kreis Segeberg zu prüfen und bescheiden.

 

Dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ist jeweils zweimal jährlich ein Bericht über die geförderten Projekte vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 3

 

 

3

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Die LINKE

 1

 

 

1

Gesamt

 11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage