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ALLRIS - Auszug

24.11.2022 - 3.10 Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewähr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden keine Fragen gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung von Ziff. 5, Satz 1, der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg ab 01.01.2023. Der jährliche Entschädigungsbetrag wird fest­gesetzt auf 220 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien mit dieser Änderung neu auszufertigen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 3

 

 

3

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Die LINKE

 1

 

 

1

Gesamt

 11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage