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ALLRIS - Auszug

03.11.2022 - 3.2 Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Storjohann erklärt Frau Oelschlägel dass die Förderung für die Teilnehmer*innen aus dem Kreis Segeberg und der Stadt Neumünster getrennt abgerechnet werde. 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendför­derrichtlinien) werden in der Fassung des vorliegenden Entwurfs (Anlage 4) be­schlossen und ersetzen die seit dem 01.01.2015 geltenden Richtlinien ab 01.01.2023.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Freie Träger

 4

 

 

4

Gesamt

 13

 

 

13