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ALLRIS - Auszug

02.11.2022 - 3.6 Informationen aus der UNB zu aktuellen Themen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Pranzas möchte wissen, wie die Schadensregulierung bei Wolfsrissen aussehe. Herr Borchers erläutert, dass der Kreis damit nichts zu tun habe. Die Schadensregulierung laufe über das Wolfsmanagement des Landes. Die UNB des Kreises werde dort nicht mit eingebunden. Er merkt an, dass ein Schaden jedoch nur entschädigt wird, sofern der Halter entsprechende Schutzmaßnahmen nachweisen kann. Die Schutzmaßnahmen wie z. B. Wolfszäune werden bis zu 100% gefördert.