30.06.2022 - 7 Sportförderung im Kreis Segeberg: Anpassung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 30.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verwaltungskostenzuschuss wird ab dem 01.07.2022 unbefristet von bisher 72.000,00 EUR auf 155.000,00 EUR jährlich angehoben. Der Aufgabenübertragungsvertrag zur Sportförderung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband ist entsprechend anzupassen. Die Mittel sind ab dem Jahr 2023 jeweils in den Kreishaushalt einzustellen. Einmalig erhält der KSV im Jahr 2022 für die Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 einen entsprechend erhöhten Zuschuss in Höhe von 41.500,00 EURO.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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120,4 kB
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