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ALLRIS - Auszug

28.06.2022 - 3.15.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Unterstütz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden keine Fragen gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

Den im Kreis Segeberg ansässigen Tafeln wird ein Betrag in Höhe von zunächst bis zu 40.000 € (für die Tafeln in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg) zur Verfügung gestellt. Die Summe wird prozentual, entsprechend der dem Kreis gemeldeten Kundenzahl, den Tafeln als Budget zur Verfügung gestellt. Die Tafeln können vom Kreis Segeberg eine Kostenübernahmeerklärung erhalten. Mit dieser Erklärung können

Sie dann bei einem örtlichen Händler oder bei einem Großhändler (wenn Sie z. B.

gemeinsam dort einkaufen) vorlegen und Lebensmittel kaufen. Die Rechnung bezahlt dann direkt der Kreis Segeberg. Die Zuwendungen sind für Kunden bestimmt, welche im Kreisgebiet wohnhaft sind.

 

Des Weiteren wird ein zweites Budget, in Höhe von 10.000 € (bis zu je 2.500 € für die Tafeln in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg) bereitgestellt. Über dieses können die Tafeln eine Erstattung für Energiekosten (Strom, Heizkosten, Treibstoff), die im laufenden Kalenderjahr angefallen sind, beantragen. Der Verwaltung ist die Verwendung der Mittel im Verwendungsnachweis zu belegen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Sozialausschusses im September einen Bericht über die Inanspruchnahme des Betrages der Beträge durch die einzelnen Tafeln zu halten, damit der Ausschuss prüfen kann, ob das für Lebensmittel bereit gestellte Budget auskömmlich ist. Der Ausschuss entscheidet dann über eine mögliche weitere finanzielle Förderung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

 

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Anlagen zur Vorlage