28.06.2022 - 3.9 Sportförderung im Kreis Segeberg: Richtlinien ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Sportvereinen im Kreis Segeberg im Rahmen einer Kostenbeteiligung an den Entschädigungen ihrer Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen werden in der Fassung des vorgelegten Entwurfs (Anlage 2 dieser Vorlage) beschlossen und ersetzen die seit dem 01.01.2019 geltenden Richtlinien. Im ersten Abrechnungsjahr werden die Fördermittel auch während des Zeitraums an Vereine ausgezahlt, in dem es noch nicht zu dem Abschluss der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und der Vereinbarungen zum Kinder-und Jugendschutz gemäß Sozialgesetzbuch gekommen ist, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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