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ALLRIS - Auszug

17.05.2022 - 4.5.3 Umbenennung des Radverkehrsbeirates sowie Änder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hansen beschreibt die Historie und die Anlässe für die verschiedenen Vorlagen. Es sei wichtig, Experten aus den Fachverbänden im Radverkehrsbeirat mitwirken zu lassen. Herr Kowitz entgegnet, dass nicht nur die Experten eingebunden, sondern auch die Selbstverwaltung gestärkt werden solle. Zudem vertritt er die Auffassung, dass das Gremium auf 12 Mitglieder beschränkt werden sollte.

Frau Lessing stellt dar, dass die Präambel geändert werden müsse.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Satzung über den Radverkehrsrat und die Radverkehrsbeauftragte oder den Radverkehrsbeauftragten des Kreises Segeberg (Radverkehrsratssatzung Segeberg) gemäß Anlage.

 

Die Präambel wird wie folgt angepasst:

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung – KrO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl-H. S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022, GVOBl., S. 153), wird nach Beschlussfassung des Kreistages Segeberg vom 30.06.2022 folgende Satzung erlassen:

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 

 2

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

 

 

-

WI-SE

 

 1

 

1

Gesamt

 8

 3

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage