24.03.2022 - 8 Richtlinien zur Förderung der musikalischen Bil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 24.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Ermäßigung der Teilnahmebeiträge/-entgelte für Unterrichtsangebote der Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft im Kreis Segeberg zwecks Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen gemäß dem beigefügten Entwurf inklusive der in der BKS-Sitzung besprochenen redaktionellen Änderungen. Die Richtlinien treten am 01.01.2022 in Kraft. Für die Musikschule der Stadt Norderstedt treten die Richtlinien am 01.08.2022 in Kraft. Die bisherigen Regelungen über die Ermäßigung der Teilnahmebeiträge/-entgelte entfallen mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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