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ALLRIS - Auszug

22.03.2022 - 3.4 Richtlinien zur Förderung der musikalischen Bil...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Ermäßigung der Teilnahmebeiträge/-entgelte für Unterrichtsangebote der Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft im Kreis Segeberg zwecks Förderung der musikalischen Bil­dung von Kindern und Jugendlichen gemäß dem beigefügten Entwurf inklusive der in der BKS-Sitzung besprochenen redaktionellen Änderungen. Die Richtlinien treten am 01.01.2022 in Kraft. Für die Musikschule der Stadt Norderstedt treten die Richtlinien am 01.08.2022 in Kraft. Die bisherigen Regelungen über die Ermäßigung der Teilnahmebeiträge/-entgelte entfallen mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

 

 

-

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage