15.02.2022 - 3.1.1 Richtlinien zur Förderung der musikalischen Bil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.1
- Datum:
- Di., 15.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Künzel schlägt vor, § 2 Abs. 3 der Richtlinie redaktionell zu ändern und nicht „Menschen mit Schwerbehinderung“, sondern „Kinder und Jugendliche mit Schwerbehinderung“ zu schreiben, da dies konkreter sei.
Weiter erkundigt sie sich, welches Datum das korrekte sei. In der Richtlinie stehe, dass diese bis 31.07.2025 befristet sei, in der Vorlage stehe unter Ziffer 6 31.12.2024. Frau Schleicher erklärt, dass dies den unterschiedlichen Startzeiten der Musikschuljahre geschuldet sei. Das Datum 31.12.2024 könne übernommen werden, da dann bereits ein neuer Beschluss notwendig werde.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Ermäßigung der Teilnahmebeiträge/-entgelte für Unterrichtsangebote der Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft im Kreis Segeberg zwecks Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen gemäß dem beigefügten Entwurf inklusive der in der BKS-Sitzung besprochenen Änderungen. Die Richtlinien treten am 01.01.2022 in Kraft. Für die Musikschule der Stadt Norderstedt treten die Richtlinien am 01.08.2022 in Kraft. Die bisherigen Regelungen über die Ermäßigung der Teilnahmebeiträge/-entgelte entfallen mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien.
In Bezug auf die Bestimmungen zur Datenerhebung im Rahmen der Antragstellung und der Ausführung des Prüfrechts werden die Richtlinien noch datenschutzkonform angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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