21.01.2021 - 3.3 Kreisumlagehebesatz 2021; hier: Einleitung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sondersitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 21.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau McGregor fasst zusammen, dass wie bei der Kreistagssitzung im Dezember noch keine belastbaren Zahlen vorliegen. Der FAG Erlass werde voraussichtlich in der kommenden Woche eingehen. Seitens der Kommunen liegen ebenfalls noch keine Zahlen vor. Dennoch sei ein Beschluss in der heutigen Sitzung über die Bandbreite notwendig, die Kommunen hätten bis 05.03.2021 Zeit für eine Stellungnahme. Herr Köppen spricht sich für eine geringere Senkung der KU bei gleichzeitiger erhöhter Förderung des ÖPNV aus.
Folgende Bandbreiten werden vorgeschlagen:
- CDU Fraktion: 1,0 – 2,5
- SPD Fraktion: 0,25 – 2,0
- B90/Die Grünen: max. 2,0
- WI-SE: 0,25 – 1,25
- Freie Wähler: 1,5 – 2
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Anhörungsverfahren mit den Gemeinden gemäß § 27 Absatz 4 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) unverzüglich einzuleiten. Die Anhörung erfolgt als Voraussetzung für eine mögliche Absenkung des Hebesatzes für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2021 in einer Bandbreite von 0,25 bis 2 Prozentpunkten.