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ALLRIS - Auszug

02.12.2021 - 9.1 Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler zum A...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Diskussion und Abstimmung s. TOP 9

 

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Beschluss:

Die Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg werden wie folgt geändert:

 

Der dritte Punkt wird wie folgt gefasst:

 

„Im investiven Bereich sind kreisangehörige Kommunen antragsberechtigt. Ferner sind gemeinnützige juristische Personen im Sinne von § 52 Abgabenordnung antragsberechtigt, wenn ihnen Mittel im Rahmen des Denkmalschutzes bewilligt wurden.

 

Kreiseigene Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

20

 

20

SPD

 

11

 

11

B 90/ Die Grünen

 

8

 

8

FDP

3

 

 

3

AfD

 

4

 

4

WI-SE

 

2

 

2

Freie Wähler

2

 

 

2

Die Linke

 

2

 

2

Gesamt

5

47

 

52