30.11.2021 - 10.2 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Zusätze:
- Dringlichkeit liegt vor
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 30.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat erläutert einige Fragen von Herrn Kowitz. Der Vertrag wurde 2006 aufgrund von Bürgerorientierung abgeschlossen. Bisher habe dieser Laufzeiten von jeweils 5 Jahren gehabt, künftig würden 3-Jahres-Verträge abgeschlossen. Die Kostensteigerung zum vorigen Vertrag belaufe sich auf rund 70%. Der Verteilerschlüssel seien die jugendlichen Einwohner des Kreises. Zur Kita-Reform habe der Kreis eine andere Rechtsauffassung, als die Stadt Norderstedt. Hier gebe es noch Klärungsbedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, den zweiten Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg an die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt vom 26.11.2013/05.12.2013 in der Fassung der Anlage zu DrS/2021/318 abzuschließen.
Die überplanmäßige Überschreitung des Haushaltes 2021 im Teilbudget 3636, Übrige Hilfen, in Höhe von 3.173.000 EUR wird vorsorglich genehmigt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,8 kB
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