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ALLRIS - Auszug

11.11.2021 - 3.7 Richtlinien zur Übernahme der Beförderung von K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pahl erklärt, dass hier auf dem Rücken behinderter Kinder 100.000 € eingespart werden sollen. Er fragt, wie diese nun in den Kindergarten kommen sollen und wer noch über bleibt, wenn man die Kinder mit den Merkzeichen AG, G und H ausschließe.

 

Frau Gripp erklärt, dass es nicht um Einsparungen, sondern um eine Gleichbehandlung gehe. Nach der Richtlinie würden Ermessensentscheidungen getroffen und es könne eine Beförderung für Kinder bewilligt werden, deren Eltern die Kinder nicht selber in die Kita bringen können. Es gebe im Kreis etwa 170 Kinder, die heilpädagogische Leistungen erhalten, hiervon werden lediglich 25 Kinder befördert.

 

Herr Dr. Schmidt bittet um einen Bericht über die Auswirkungen der neuen Richtlinien in der Sitzung vor der Sommerpause.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die Richtlinien zur Übernahme der Beförderung von Kindern im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 79, 83 i.V.m. § 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX treten zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

 4

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 

 

 

 

Gesamt

 11

 

 

 11

 

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Anlagen zur Vorlage