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ALLRIS - Auszug

21.09.2021 - 3.14 Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kowitz fragt, ob die in § 2 Abs. 3 genannten anerkannten Horte nicht über die Schulen abgedeckt seien. Herr Stankat erklärt, dass Horte Kindertageseinrichtungen seien. Anders verhalte es sich mit den Betreuungsangeboten in den Schulen, hier gebe es keine Beitragsermäßigung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der als Anlage 1 beigefügten Satzung des Kreises Segeberg zur sozialen Ermäßigung und Geschwisterermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zum 01.10.2021 sowie die Außerkraftsetzung der Satzungen zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertagesein-richtungen vom 27.04.2018 und 13.07.2020.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4 

 

 

4 

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 12

 

 

 12

 

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Anlagen zur Vorlage