21.09.2021 - 3.10 Erhöhung des Taschengeldes der Dienstleistenden...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 21.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Für den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahre an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird ab dem Schuljahr 2022/2023 das monatliche Taschengeld auf den gesetzlich vorgegebenen Höchstbetrag erhöht. Zusätzlich werden die zukünftigen Erhöhungen dieses Höchstbetrages bei den Zahlungen an die Dienstleistenden berücksichtigt.