21.09.2021 - 3.8 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 21.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Antragsberechtigung
Aufgrund Ihrer besonderen Aufgaben und Stellung wird der Fachberaterin für kulturelle Bildung im Kreis Segeberg eine grundsätzliche Antragsberechtigung nach der allgemeinen Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg i.V.m. den jeweils geltenden Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur zugesprochen.
Vorrang soll weiterhin die Förderung über ein am Projekt beteiligten Verein / Verband aus dem Kreisgebiet haben.
2. Projektförderung
Das von der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg initiierte Projekt „Kultur trifft Leerstand“ wird im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 4.375 EUR (~50% der Kosten) gefördert.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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300,6 kB
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