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ALLRIS - Auszug

23.09.2021 - 17 Erhöhung des Taschengeldes der Dienstleistenden...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache.

 

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Beschluss:

Für den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahre an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird ab dem Schuljahr 2022/2023 das monatliche Taschengeld auf den gesetzlich vorgegebenen Höchstbetrag  erhöht. Zusätzlich werden die zukünftigen Erhöhungen dieses Höchstbetrages bei den Zahlungen an die Dienstleistenden berücksichtigt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

22 

 

 

22

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 8

 

 

 8

FDP

 5

 

 

 5

AfD

 5

 

 

 5

WI-SE

 3

 

 

 3

Freie Wähler

2

 

 

2

Die Linke

2

 

 

2

Gesamt

 59

 

 

 59