23.09.2021 - 4 Sportförderung im Kreis Segeberg : Anpassung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 23.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wendorf macht darauf aufmerksam, dass es in § 13 „Diversen“ heißen müsse und dass die Gleichberechtigung nicht auftauche. Er möchte den KSV nicht verpflichten, die Gendersprache benutzen zu müssen und beantragt, den § 13 zu streichen.
Frau Lessing erinnert, dass der Inhalt erst im nächsten Hauptausschuss beschlossen werde. Herr Flak unterstützt den Antrag von Herrn Wendorf, da der Beschluss aus dem Kreistag als Vorlage für den Hauptausschuss gelte.
Der Kreispräsident merkt an, dass noch nicht alle Paragraphen inhaltlich abgestimmt seien.
Antrag der AfD-Fraktion:
Es wird beantragt § 13 aus dem Vertrag zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 22 |
| 22 |
SPD |
| 12 |
| 12 |
B 90/ Die Grünen |
| 8 |
| 8 |
FDP |
| 5 |
| 5 |
AfD | 5 |
|
| 5 |
WI-SE |
| 3 |
| 3 |
Freie Wähler |
| 2 |
| 2 |
Die Linke |
| 2 |
| 2 |
Gesamt | 5 | 54 |
| 59 |
Beschluss:
a) der Kreis fördert ab dem Jahr 2022 die Investitionsvorhaben zwecks Neubau sowie der Verbesserung von Sportstätten mit einer Fördersumme in Höhe von 1.055.000 EUR jährlich, befristet bis einschließlich des Jahres 2024. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.
b) der Kreis fördert ab dem Jahr 2022 die Umsetzung der Digitalisierung des Sports (kreisweite Vernetzung der Vereine mit dem KSV, Sportstättenkataster und Onlineantragsverfahren für die Kreiszuschüsse) im Kreis Segeberg mit einer Fördersumme in Höhe von 25.000 EUR jährlich. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.
c) der Kreissportverband erhält über das Jahr 2021 hinaus befristet bis Ende des Jahres 2024 den erhöhten Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 72.000 EUR. Der Verwaltungskostenzuschuss wird laufend um die tariflichen Erhöhungen angepasst. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.
d) Die Anpassung des Aufgabenübertragungsvertrags mit dem Kreissportverband wird auf den Hauptausschuss übertragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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798,9 kB
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88,9 kB
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181,4 kB
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