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ALLRIS - Auszug

26.08.2021 - 3.7 Bedarfsplanung nach dem KitaG ab dem 01.01.2021...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wenzel äußert sich besorgt, weil nach dem neuen KitaG vorausschauend bis zum 31.12.2024 geplant werden müsse, diese Perspektive und Kalkulation aber sehr schwer sei.

Herr Schroeder fragt, ob die Einschätzung nach der maximalen Öffnungszeit von 50 Stunden nach § 10 KitaG von der Verwaltung stamme. Herr Wenzel bestätigt dies. Herr Schroeder erklärt, dass man mehr und flexiblere Öffnungszeiten brauche und die 50h auch nicht die Randzeiten nach dem Gesetzestext betreffe.

Herr Kraft fragt sich, ob Öffnungszeit mit Betreuungszeit gleichzusetzen sei und merkt an, dass man bedenken müsse, was die maximale Fremdbetreuungszeit sein könne, ohne das Kindeswohl zu gefährden. Man müsse die Öffnungszeit ablösen von der Betreuungszeit.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Anlagen für den Bedarfsplan für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

Der erforderliche Bedarf nach § 10 KiTaG an Gruppen nach Gruppenart und Gruppengröße sowie Öffnungszeiten  in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 und die geförderten Einrichtungsträger wird damit festgelegt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4 

 

 

4 

SPD

 2

 

 

 2

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

 1

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 

 

 

 -

WI-SE

 

 

 

 -

Freie Träger

5

 

 

5

Gesamt

 13

 

 

 13

 

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Anlagen zur Vorlage