09.06.2021 - 3.10 Einsatz von E-Bussen in den ÖPNV-Teilnetzen SE3-9
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Datum:
- Mi., 09.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mozer erläutert, dass seitens der Autokraft E-Busse aus einem Rahmenvertrag angeboten worden seien. Die Verwaltung habe 10 E-Busse vorgeschlagen, weil die vsl. und zunächst indikativ angegebenen Mehrkosten von 300.000 €/a durch die Ersparnisse der SE3-9-Neuvergabe aufwandsneutral gedeckt werden können. Zudem können so nach dem diesjährigen Auftakt mit 10 E-Bussen im Süden auch in der Mitte und im Norden und damit im gesamten Kreis E-Busse zum Einsatz kommen und die Transformation zu emissionsfreiem ÖPNV flächendeckend vorangetrieben werden.
Auf Nachfrage von Herrn Kowitz erklärt Herr Mozer, dass in der Ausschreibung als Norm „Euro-6“ festgelegt worden sei. Ferner erkundigt sich Herr Kowitz, wie der Unterschied der vsl. Mehrkosten zu den 400.000 €/a für die 10 E-Busse im Teilnetz SE1/2 bei der VHH zu erklären sei. Wie Herr Mozer erläutert, liegt dies v.a. an den unterschiedlichen Förderquoten. So werden die Busse in SE1/2 mit 40% gefördert, in SE3-9 aber mit 80%; die Ladeinfrastruktur hingegen wird in beiden Fällen mit 40% gefördert.
Nachrichtliche Ergänzung nach der Sitzung:
Dazu kommen individuelle Fahrzeugkonfigurationen jenseits der vorgegebenen Standards sowie entsprechende Einkaufskonditionen sowie Kalkulationsansätze, die einen 1:1-Vergleich zwischen beiden Maßnahmen und Verkehrsunternehmen nicht zulassen. Schließlich spielen auch die jeweiligen Einkaufskonditionen für Dieselbusse eine Rolle, da grundsätzlich nur die förderfähigen Mehrkosten von E-Bussen ggü. Dieselbussen gefördert werden.