06.05.2021 - 12.3 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 06.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat erläutert, dass er die Fragen aus dem Hauptausschuss zur Vertragsgestaltung geklärt habe. Der Landeskulturverband (LKV) habe deutlich gemacht, dass er eine schlanke Antragstellung wünsche. Besondere Bedingungen des Kreises für die Bewilligung sowie eine Verlängerung der Antragsfrist würden deutlich erhöhte Kosten verursachen. Außerdem müsste eine neue Richtlinie des Kreises erarbeitet werden. Es könne die Erwartung, dass die geförderten Personen an den SE-Kulturtagen teilnehmen mögen, im Bewilligungsbescheid formuliert werden.
Aus dem Kreis Segeberg würden dort bereits 45 Anträge auf die Landesförderung vorliegen, was bei 5.000 € Fördersumme einen Gesamtbetrag von 225.000 € ausmache. Bei einer Bereitstellung von 300.000 € im Haushalt könnten noch weitere 14 Kulturschaffende gefördert werden.
Herr Schroeder und Herr Flak danken Herrn Stankat für die Erarbeitung der Vorlage und die Klärung der offenen Fragen in kürzester Zeit. Herr Flak erklärt, dass er es grundsätzlich nicht für richtig halte, pauschal 5.000 € an alle Kulturschaffenden auszuzahlen, ohne eine Gegenleistung zu fordern. Der erste Entwurf habe unterschiedliche Gruppierungen vorgesehen. Da es hier aber um eine schnelle Entscheidung und Auszahlung gehe, trage seine Fraktion die Entscheidung zugunsten der Kunst und Kultur mit.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. zur Förderung von Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie (SE-Aufstockungsbetrag Kulturhilfe-SH) in der mit dem LKV geeinten Fassung.
Dafür werden einmalig 300.000 Euro im Nachtragshaushalt des Kreises für das Jahr 2021 bereitgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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