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ALLRIS - Auszug

29.04.2021 - 3.1 Bericht des Jobcenters zu den kommunalen Eingli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Stahl erklärt auf Nachfrage von Herrn Pahl, dass das Jobcenter die Träger nicht verpflichte, Berichte über die Arbeit zu senden. Der Bericht über die Wohnungsnotlagenberatung liege vor. Herr Giesecke bekräftigt, dass die Träger vertraglich nicht zu Berichten gegenüber dem Jobcenter verpflichtet seien.

 

Frau Glage erkundigt sich, ob das Jobcenter Rückmeldungen erhalte, wenn Maßnahmen der Schuldnerberatung von den Kunden nicht eingehalten werden. Herr Stahl erklärt, dass Rückmeldungen nur freiwillig erfolgen würden und die Kunden meistens dankbar für die Hilfe seien. Ob die Maßnahmen eingehalten werden, sei schwer zu kontrollieren. Dies würde sich eher aus dem Kundengespräch ergeben. Eine weitere Frage von Frau Glage beantwortet Herr Stahl damit, dass die Kunden zu verschiedenen Arbeitsmarktdienstleistern geschickt werden, z. B. zum Sozialkaufhaus. Hier würden die Kunden Arbeit aufnehmen, die Schuldnerberatung ziehe sich anschließend nach.

 

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Anlagen zur Vorlage