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ALLRIS - Auszug

27.04.2021 - 3.1 Antrag des Trägervereins KZ-Gedenkstätte Kalten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kütbach erläutert, dass im ursprünglichen Antrag leider ein Berechnungsfehler beim Gehalt der Verwaltungskraft unterlaufen sei, deshalb sei der Änderungsantrag gestellt worden.

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Beschlussvorschlag:

Der Trägerverein KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. soll in Er­gänzung zur Beschlussfassung vom 24.09.2020 aufgrund seines Änderungsan­trages vom 29.03.2021 mit folgenden Höchstbetragen im Rahmen der institutio­nellen Förderung für die Jahre 2021-2023 gefördert werden:

Haushaltsjahr 2021: 35.851 EUR (zuvor: 29.987 EUR)

Haushaltsjahr 2022: 38.151 EUR (zuvor: 32.135 EUR)

Haushaltsjahr 2023: 41.650 EUR (zuvor: 35.400 EUR)

 

Einzelheiten sind im öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag festzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

 4

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 12

 

 

 12

 

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Anlagen zur Vorlage