22.04.2021 - 3.1 Finanzielle Förderung der Volkshochschulen im K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 22.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
1. Die Volkshochschulen im Kreis Segeberg werden in den Jahren 2022 ff. für die im Sachverhalt zur Vorlage DrS 2016/204-1
genannten Angebotsbereiche (1-4) mit jährlich 80.130,00 Euro bis zum Jahr 2026 gefördert ( Strukturförderung) .
2. Für die Fortsetzung der Integrationsarbeit erhalten die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt als BAMF Schulungsort jeweils eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich.
3. Für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erhalten die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt ab dem Jahr 2022 jeweils eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich.
4. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss entsprechender Förderverträge beauftragt.
6. Die Volkshochschulen verpflichten sich, jährlich im Ausschuss über ihre Arbeit zu berichten
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238 kB
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2
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(wie Dokument)
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86,1 kB
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