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ALLRIS - Auszug

16.03.2021 - 9.4 Ergänzende Vorlage zur DrS/2021/014 Außerplanmä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Köppen erklärt der Landrat, dass bisher noch niemand in die Einrichtung verbracht wurde. Im Falle einer Einweisung müsste der/die Betroffene erhebliche Kosten für die Bewachung, Catering, Reinigung etc. tragen.

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Beschlussvorschlag:

Der Betrieb der gemeinsamen Einrichtung aller Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein zur Unterbringung von Quarantäneverweigerer*innen gemäß § 30 IfSG in Moltsfelde wird zur Kenntnis genommen.

Die daraus entstehenden Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen werden im 1. Nachtragshaushalt des Kreises für 2021 abgebildet. Die vor Inkrafttreten der Nachtragssatzung entstehenden außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Teilplan 4143 „Infektionsschutz, Umweltmedizin“, Produkt 4143300 „gemeinsame Einrichtung Moltsfelde“ werden gemäß § 57 Kreisordnung i.V.m. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung vorsorglich genehmigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

 4

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 

1

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 11

1

 

 12