09.03.2021 - 7 Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mann erklärt, dass durch die Richtlinie Projekte als „Kick-off“ gefördert werden sollen, verbunden mit niedrigen Hürden für einen leichten Mittelabfluss. Am Jahresende solle geschaut werden, ob Nachbesserungen erforderlich seien. Die Antragsfrist solle verlängert werden und unter Punkt 7 werde ein Gremium vorgeschlagen, um die Verwaltung bei der Antragsbearbeitung zu entlasten.
Herr Wenzel weist darauf hin, dass das Thema gerne aufgegriffen werde, jedoch seien keine personellen Ressourcen vorhanden. Eine Arbeitsgruppe koste die Mitarbeiter*innen ebenfalls Zeit, so dass er auch aus rechtlichen Gründen die Bearbeitung in der Verwaltung sehe. Herr Mann schlägt deshalb vor, Punkt 7 zu streichen.
Herr Wagner begrüßt eine niedrigschwellige Richtlinie und schlägt eine Sondersitzung im Herbst vor für die Entscheidungen über die Projekte. Er halte eine Koppelung mit der Teilnahme an den SE-Kulturtagen für sinnvoll, so entstehe eine Win-win-Situation. Hierfür müsste jedoch die Antragsfrist angepasst werden. Frau Klimpel erklärt auf Nachfrage, dass eine maximale Verlängerung bis 31.08. denkbar wäre, sie spricht sich aber dafür aus, die Frist beim 31.07. zu belassen. Herr Mann schlägt deshalb vor, die Formulierung des Punktes 6 zu ändern in „Anträge sollten möglichst bis 31.07. vorliegen“.
Beschlussvorschlag:
Wir beantragen, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, der Hauptausschuss sowie der Kreistag beschließen mögen:
Der Kreis Segeberg hat für das Jahr 2021 die Haushaltsmittel für Kulturschaffende im Kreis Segeberg bereits aufgestockt. Dabei gelten im Grundsatz die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Aufgrund der Notlage im kulturellen Bereich infolge der Pandemiebedingten Schließungen gelten folgende Sonderkriterien, zeitlich bis zum 31.12.2021 begrenzt, bei der Höhe der förderfähigen Kosten und der Förderquote, denen der Hauptausschuss zustimmen
möge:
1. Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen im
konsumtiven Bereich, die das Kulturangebot im Kreis Segeberg bereichern.
2. Gemäß Punkt 3.7 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen
durch den Kreis Segeberg wird von der Regelförderquote von 20 % der als förderfähig anerkannten Kosten abgewichen und eine Förderquote von 50 % festgesetzt. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Wiederbelebung
der Kulturszene im Kreis, die aufgrund der durch die Corona-Pandemie
ausgelösten Schließungen kultureller Einrichtungen und die Untersagung kultureller
Veranstaltungen mit Publikum zum Erliegen gekommen ist.
3. Vorhaben/Maßnahmen mit förderfähigen Kosten unter 1.200 € sind nicht zuwendungsfähig.
4. Die Zuwendungshöhe je Antragsteller ist auf maximal 20.000 € begrenzt. Damit
betragen die maximal förderfähigen Kosten 40.000 €.
5. Zuwendungsempfänger können gemeinnützige juristische Personen, Gebiets-
Körperschaften und natürliche Personen sein. Kreiseigene Einrichtungen sind
nicht antragsberechtigt.
6. Die Anträge können laufend eingereicht werden, sollten aber möglichst bis zum 31.07.2021 vorliegen, damit der zuständige Ausschuss in seiner jeweils nächsten Sitzung über die Vorhaben einzeln entscheiden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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571,5 kB
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