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ALLRIS - Auszug

24.11.2020 - 4.1 Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 zur ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hakimpour-Zern erklärt, dass bei den Beratungsträgern große Unsicherheit geherrscht habe, dieses aber zwischenzeitlich in Gesprächen geklärt werden konnte.

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg stellt eine Entscheidung über die gemeinsame Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 zur Aufhebung der Corona-Kulanzregelung gemäß DrS/2020/096 für das Beratungswesen bis zur Vorlage der diesjährigen Verwendungsnachweise durch die Träger sowie deren Prüfung durch die Verwaltung zurück.

 

Vor Anwendung der geltenden Regelung prüft die Kreisverwaltung, ob deren Grundlagen Bestand haben und ob sie dem Ziel dient, die Träger bei der konstruktiven Aufrechterhaltung der Beratungsangebote zu unterstützen und finanziellen Schaden vom den Trägern abzuwenden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für 2021 gemeinsam mit den Trägern der Beratungsstellen an die Corona-Lage angepasste Leistungsvereinbarungen und Zielkriterien zu entwickeln.

 

Um den Befürchtungen der Beratungsträger zu begegnen, betont der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit nochmals ausdrücklich, dass insbesondere in der aktuellen Krise die Aufrechterhaltung und Stabilisierung der Beratungs- und Hilfestruktur im Kreis erste Priorität hat. In diesem Zusammenhang soll die Kulanzregelung als Grundlage dienen, die vertraglich vereinbarte finanzielle Ausstattung der Beratungsträger rechtssicher zu garantieren, auch wenn die Zielvereinbarungen unter den Bedingungen der Pandemie nicht in der vereinbarten Form eingehalten werden können.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage