03.12.2020 - 46.3 Haushaltssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 46.3
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2021
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 75 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 03. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf | 478.276.100 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf | 468.794.100 | EUR |
| einem Jahresüberschuss von | 9.482.000 | EUR |
| einem Jahresfehlbetrag von | 0 | EUR |
und
2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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471.242.300 |
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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453.323.900 |
EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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30.444.300
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EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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48.362.700
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EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
25.829.900
|
EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
64.088.300 |
EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
35.000.000 |
EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 781,45 | Stellen |
§ 3
1. | Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf | 31,25 | v. H. |
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§ 4
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Bad Segeberg, 04.12.2020
Jan Peter Schröder
(Landrat)
[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen