03.12.2020 - 12 Neuregelung der Fremdnutzung von kreiseigenen L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt: Der Kreis Segeberg übernimmt die vollen Kosten für die Nutzung der Sporthallen und Gymnastikhallen der kreiseigenen Förderzentren, die den Vereinen im Kreis Segeberg für die Nutzung der Hallen zu Sportzwecken im Trainings-, Übungs-und Punktspielbetrieb aufgrund der Benutzungs- und Entgeltordnung über die Fremdnutzung der kreiseigenen Liegenschaften, die zum 01.01.2021 in Kraft tritt, entstehen.
Der Kreis Segeberg übernimmt diese Kosten ab dem 01.01.2021 im Rahmen der Sportförderung und zahlt die Erstattungsbeträge in Form von Zuschüssen an die Vereine aus.
Die Bearbeitung der Auszahlung der Zuschüsse übernimmt der Kreissportverband Segeberg .e.V. ( KSV). Der aktuell gültige Vertrag des Kreises Segeberg mit dem KSV über die Übertragung und Durchführung der Sportförderung wird um die Übertragung dieser neuen Aufgabe entsprechend ergänzt.
Der KSV erhält für den Aufwand der Bearbeitung 2.000,00 € p.A.
Der KSV erhält vom Kreis Segeberg 50.000,00 € p.A.( Höchstförderung) für die Erstattungen an die Vereine. Nicht verbrauchte Mittel sind zurückzuzahlen.
Anlagen zur Vorlage
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