26.11.2020 - 3.7 Schulsozialarbeit an den Förderzentren mit dem ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Förderbetrag für die Schulsozialarbeit an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, 15.000 EUR je Schule und Jahr, ist jährlich beginnend ab dem Jahr 2021 zu erhöhen, um die Steigerung der Personalkosten bei den freien Trägern auszugleichen. Die jeweilige prozentuale Erhöhung ergibt sich aus der entsprechenden Tarifvereinbarung. Die jährliche Erhöhung ist von den freien Trägern schriftlich nachzuweisen und zu beantragen. Die bestehenden Verträge werden um diese Regelung ergänzt.
Ebenfalls werden in 2021 die nachgewiesenen Steigerungen der Personalkosten gemäß Tarifvereinbarung für 2020 ausgeglichen.