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ALLRIS - Auszug

24.09.2020 - 16 1. Änderung der Satzung zur Förderung von Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache.

 

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Beschluss:

Die 1. Änderung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird rückwirkend zum 01.08.2020 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen.

Ein überplanmäßiger Mehraufwand von bis zu 300 TEUR im Haushaltsjahr 2020 wird genehmigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 22

 

 

22

SPD

 11

 

 

11

B 90/ Die Grünen

 8

 

 

8

FDP

 5

 

 

5

AfD

 5

 

 

5

WI-SE

 2

 

 

2

Freie Wähler

 2

 

 

2

Die Linke

 2

 

 

2

Gesamt

 57

 

 

57