22.09.2020 - 3.12 Interkommunales Antragsverfahren für Schülerfah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Miriam Kesselboth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Köppen erläutert der Landrat, dass die Schulträger noch keine Kenntnis über den Vertragsentwurf erhalten hätten, da dieser erst kurz vor der Sitzung vom beauftragten Rechtsanwalt fertiggestellt worden sei. Bisher hätte sich aber keine Kommune negativ über das Vorhaben geäußert.
Frau Marcussen erkundigt sich, ob mit weiteren Kosten außer den genannten 85.000 € Projektkosten zu rechnen sei. Der Landrat erklärt, dass laufende jährliche Kosten in Höhe von ca. 7 bis 10 € pro Schüler zu erwarten seien. Dieses entspräche einem jährlichen Betrag von 60.000 bis 85.000 €.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg überträgt die Aufgabe der Bearbeitung des Antragsverfahrens für Schülerfahrkarten (Listenschülerverfahren) zum Schuljahr 2021/2022 per öffentlich-rechtlichen Vertrag unbefristet auf den Kreis Herzogtum Lauenburg. Die einmaligen und die laufenden Kosten übernimmt der Kreis Segeberg entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt.
Die endgültigen Regelungen werden im Zuge der weiteren Beschlussfassungen der Gremien der beteiligten Kreise sowie der Schulträger über den konkreten Vertrag beschlossen.