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ALLRIS - Auszug

02.09.2020 - 5.4 Antrag der CDU Fraktion auf Aufforstung an Radw...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Kowitz erläutert den Antrag, der aus dem Projekt „Jugend im KT“ hervorgegangen sei. Im Anschluss meldet sich Frau Baum zu Wort. Zunächst merkt sie an, dass es sich hierbei nicht um eine Aufforstung per Definition handele, sondern um eine Baumpflanzung an Radwegen und möglicherweise auch an Kreisstraßen. Auf Nachfrage konkretisiert Herr Kowitz, dass es bei dem Antrag um die Radwege gehe. Die Umsetzung dieses Antrags, so Frau Baum weiter, sei durch einen erhöhten Flächenverbrauch schwer umzusetzen. Infolge dessen müsse mit weiteren Verzögerungen und einer deutlichen Kostensteigerung gerechnet werden. Eine Neuanlage von Alleen sei darüber hinaus problematisch, da durch Wurzelbildung die Asphaltdecke aufgebrochen werde, die Verschattung nehme zu und die Verkehrssicherheit werde reduziert. Herr Riemenschneider ergänzt, dass Laubfall die hieraus resultierenden Säuberungen und die erschwerte Pflege v.a. im Winter hohe Folgekosten erzeugen würden. Herr Hansen empfiehlt die Zielsetzung des Antrages beim Neubau zu berücksichtigen – er rät hingegen von der Umsetzung bei Bestandswegen aus den bereits genannten Gründen ab. Herr Evermann teilt mit, dass Bäume und v.a. Alleen das Risiko für Leib und Leben durch ein mögliches Abkommen von der Straße signifikant steigern würden. Knicks hingegen seien in puncto Begrünung, Sicherheit und Klimarelevanz deutlich hervorzuheben und zu bevorzugen. So habe der Kreis Ostholstein ein Knickförderprogramm initiiert – dies könne der Kreis Segeberg in ähnlicher Form umsetzen.

Herr Kowitz betont, dass die Umsetzung dort erfolgen solle, wo es möglich und sinnvoll sei. Priorisiertes Ziel seien die Neubauten. Wurzelsperren seien dort Standard und darüber hinaus müsse man den Klimaschutz als einen weiteren Kostenfaktor stets miteinplanen. Herr Dr. Pranzas lobt die Initiative dieser ökologischen Maßnahme. Jedoch müsse man den landschaftspflegerischen Begleitplan und den Einfluss auf das Landschaftsbild beachten. So müsse die Umsetzung im Einklang mit geltendem Umweltrecht erfolgen. Außerdem solle man sich nicht auf Bäume versteifen, sondern im allgemeinen heimische Gehölze im Blick behalten. Außerdem sei die Verschattung nicht zu unterschätzen, so Herr Weber. Rad- und Motorradfahrer*innen hätten eine leicht zu übersehende Silhouette. Herr Wersig fordert, dass die Sichtachse von Auto und Rad nicht verborgen werden sollte. Hierdurch würde das Sicherheitsgefühl deutlich herabgesetzt werden.

Frau Baum erklärt, dass die vorhandenen Grünstreifen an den Wegen nicht zu bepflanzen seien, da so das Versickerungspotential herabgesetzt werde und das Wasser auf den Wegen und Straßen schließlich stehen bleiben würde. Die Steigerung des Unfallrisikos sei unverhältnismäßig. Daher sei von einer Bepflanzung zwischen Weg und Straße abzuraten. Der Flächenbedarf beim Neubau würde sich verdoppeln bzw. verdreifachen, wenn eine Bepflanzung zwischen Feld und Weg erfolgen solle. Daraufhin empfiehlt Herr Hansen, dass der Antrag entsprechend überarbeitet und konkretisiert werden solle. Herr Schrenk rät von einer pauschalisierten Handhabe ab. Ob die Bepflanzung erfolgen könne, müsse weiterhin eine Einzelfallentscheidung bleiben, die mit diversen Faktoren abgestimmt werden müsse. Herr Kowitz zieht den Antrag für eine Nachbearbeitung zurück. Herr Schrenk bietet Beratung durch die Verwaltung an.

 

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Anlagen zur Vorlage