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ALLRIS - Auszug

25.06.2020 - 12 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Durchführ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pohlmann verweist auf die Bedeutung der Vorlage. Es würden ca. 8,7 Mio € aufgewendet, um die Vielfalt der Angebote langfristig zu sichern und die Träger nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen. Weiterhin werde der Aufwand klein gehalten, da durch die pauschale Vorlage nicht mehr über jeden Einzelfall zu beraten sei.

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Beschluss:

Der Kreis Segeberg duldet im Jahr 2020  bei vertraglich bzw. projektbezogen geförderten Diensten und Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe, der Sozialen Sicherung und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge einen corona-bedingten, förderungsunschädlichen Ausfall von Leistungen von bis zu 10 %. Davon ausgenommen sind investive Förderungen.

 

Es handelt sich um eine Antragsleistung bei corona-bedingt verminderten Leistungsumfängen. Vorrangig obliegt den Zuwendungsempfängern selbst die uneingeschränkte Pflicht, durch eigenes Handeln den Leistungsausfall zu verringern und alle ihnen möglichen Maßnahmen zur Kosten- und Schadensminderung umzusetzen sowie dieses dem Kreis gegenüber nachzuweisen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

21

 

 

21

SPD

12

 

 

12

B 90/ Die Grünen

8

 

 

8

FDP

5

 

 

5

AfD

5

 

 

5

WI-SE

3

 

 

3

Freie Wähler

1

 

 

1

Die Linke

2

 

 

2

Gesamt

57

 

 

57

 

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Anlagen zur Vorlage