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ALLRIS - Auszug

23.06.2020 - 3.6 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Durchführ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden keine Fragen gestellt.

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg duldet im Jahr 2020  bei vertraglich bzw. projektbezogen geförderten Diensten und Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe, der Sozialen Sicherung und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge einen corona-bedingten, förderungsunschädlichen Ausfall von Leistungen von bis zu 10 %. Davon ausgenommen sind investive Förderungen.

 

Es handelt sich um eine Antragsleistung bei corona-bedingt verminderten Leistungsumfängen. Vorrangig obliegt den Zuwendungsempfängern selbst die uneingeschränkte Pflicht, durch eigenes Handeln den Leistungsausfall zu verringern und alle ihnen möglichen Maßnahmen zur Kosten- und Schadensminderung umzusetzen sowie dieses dem Kreis gegenüber nachzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage