11.06.2020 - 3.3.8 Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.8
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel erläutert, dass es künftig deutliche Veränderungen geben werde, die voraussichtlich für die Mitarbeiter mit mehr Aufwand verbunden sein werden. Es gebe noch viele Fragen, die geklärt werden müssten.
Frau Lessing fragt nach, ob es sinnvoll sei, einen Beschluss erst nach Klärung der offenen Fragen zu fassen. Herr Schroeder spricht sich dafür aus, in der heutigen Sitzung zu beschließen, um für die Tagespflegepersonen Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Herr Wenzel ergänzt, dass es sich um Fragen zur Umsetzung und nicht zum Inhalt der Satzung handele, so dass ein Beschluss gefasst werden könne. Sollte es wider Erwarten gravierende Änderungen geben, werde der Ausschuss selbstverständlich zeitnah informiert.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird mit Wirkung zum 01.08.2020 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) in der Variante 2 des § 9 dieser Satzung beschlossen. Die Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege mit Wirkung vom 01.08.2018 wird zum 31.07.2020 außer Kraft gesetzt und durch die Neufassung mit Wirkung zum 01.08.2020 ersetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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144,5 kB
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