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ALLRIS - Auszug

11.06.2020 - 3.1.5 Auswirkungen der Corona-Krise auf Förderungen d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stankat führt in die Vorlage ein. Frau Baierl ergänzt, dass die Jugendgruppen viele kreative Ideen bezüglich der Durchführung der Kurse entwickelt hätten und sehr gute Arbeit leisten würden.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der in der Vorlage dargestellten Auslegung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit durch den KJR in Bezug auf Maßnahmen von Vereinen und Verbänden nach Ziffer 4 zu, d.h. diese können

- die Erstattung von Kosten i.V.m. der Absage von Maßnahmen oder

- die Förderung von Ersatzveranstaltungen

beantragen für die Zeit zwischen 01.03.2020 – 31.08.2020.

 

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der KJR bei der Bearbeitung der Juleica-Entschädigungsanträge nach den Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen für das Jahr 2020 auf den Nachweis der mindestens halbjährigen und regelmäßigen Tätigkeit verzichten, für alle diejenigen, die bereits vor dem 01.01.2020 eine gültige Juleica hatten. Die anteilige Entschädigung ist nur für die Personen anzuwenden, deren Juleica erst im Laufe des Kalenderjahres ausgestellt wurde.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

AfD

-

 

 

-

Freie Träger

6

 

 

6

Gesamt

14

 

 

14

 

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Anlagen zur Vorlage